Bella & Ratzka Rechtsanwälte - Das Amtsgericht Köln (Urteil vom 30.07.2014, Az.: 125 C 144/14) hat in einer ebenso bemerkenswerten wie korrekten Entscheidung einem Rechteinhaber Ansprüche gegen eine Abgemahnten verweigert, da der Rechteinhaber nicht habe darlegen können, dass das ihm gehörende Werk tatsächlich verletzt wurde. Der abgemahnte Beklagte soll ein Werk als Bestandteil eines “German Top 100 Single Charts 19.07. mehr
Filesharing: AG Köln stellt Rechtsverletzung bei einzelnen Titeln aus Top 100 Containern in Frage!
↧
↧
Trending Articles
More Pages to Explore .....